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Mitglied des Vorstandes

Posted April 17, 2026
Full-time Mid-Senior Level

Job Overview

Finanzmarktaufsichtsbehörde

Gemäß Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, idgF, wird die Funktion eines

Mitgliedes des Vorstandes

ausgeschrieben.

Gemäß § 1 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG), BGBl. I Nr. 97/2001, in der geltenden Fassung, ist zur Durchführung der Bankenaufsicht, der Versicherungsaufsicht, der Wertpapieraufsicht und der Pensionskassenaufsicht die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als weisungsfreie Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet. Zudem ist die FMA Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG), BGBl. I Nr. 98/2014 idgF.

Gemäß § 5 Abs. 2 FMABG gelangt die Position eines Mitgliedes des Vorstandes zur Ausschreibung. Die Bestellung erfolgt durch den Herrn Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Funktionsperiode beträgt gemäß § 5 Abs. 2 FMABG fünf Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

  • Die Leitung und die Weiterentwicklung der Finanzmarktaufsichtsbehörde als weisungsfreie Anstalt des öffentlichen Rechts sowie die eigenverantwortliche Leitung des gesamten Dienstbetriebes und die Führung der Aufsichtsgeschäfte der FMA.
  • Die Verantwortung für die Aufsicht über Finanzsanktionen, inklusive Überwachung, Durchsetzung und Koordination nationaler und internationaler Sanktionsmaßnahmen. 
  • Die Leitung der Finanzmarktaufsichtsbehörde als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 BaSAG, einschließlich Sanierungs- und Abwicklungsaufgaben.
  • Die Anwendung der im FMABG genannten Rechtsvorschriften als Aufsichtsbehörde über Kreditinstitute, Unternehmen der Vertragsversicherung, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Pensionskassen.
  • Die Vertretung Österreichs in wichtigen internationalen Institutionen des Finanzwesens, insbesondere solchen der EU sowie des Euroraums (Single Supervisory Mechanism (SSM), Single Resolution Mechanism (SRM), European Supervisory Authorities (ESAs) und Anti-Money Laundering Authority (AMLA)), mit besonderem Fokus auf die Weiterentwicklung internationaler Standards sowie die Auswirkungen der digitalen Transformation auf Regulierung und Aufsicht.
  • Die Sicherstellung eines ausreichenden Informationsstandes über das österreichische und internationale Finanzwesen sowie die enge Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank und im vorgesehenen Rahmen mit dem Bundesministerium für Finanzen und relevanten europäischen Institutionen.

Fachlich-berufliche Voraussetzungen für die Bestellung sind:

  1. Abschluss eines juristischen oder eines wirtschaftswissenschaftlichen und/oder eines gleichzuhaltenden Universitätsstudiums;
  2. Fachkunde in mindestens einem der Aufsichtsgebiete der Finanzmarktaufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 4 FMABG), durch Tätigkeiten entweder im Aufsichtsbereich oder in sonstiger wirtschaftlicher oder in beratender Tätigkeit erworben;
  3. langjährige Berufserfahrung im öffentlichen Bereich oder in mindestens einem der unter Punkt 2 genannten Bereiche;
  4. mehrjährige erfolgreiche Leitungs- und Führungserfahrung;
  5. verhandlungssichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift;
  6. Kenntnisse der für die Aufsichtstätigkeit relevanten österreichischen und europäischen Rechtsvorschriften einschließlich des einschlägigen Verfahrensrechtes;
  7. Kenntnisse auf dem Gebiet der Bankenabwicklung;
  8. sehr gutes Verständnis der Organisation der Bankenunion, insbesondere die Aufgaben und Funktionen im Rahmen des SSM (Europäische Zentralbank und Aufsichtsgremium bei der EZB) und SRM;
  9. Erfahrungen mit bzw. Kenntnisse über Institutionen der EU und des Euroraums sowie sonstige internationale Institutionen bzw. Arbeitsgruppen des Finanzwesens.

Persönliche Voraussetzungen sind:

  1. Durchsetzungsvermögen, souveränes und professionelles Auftreten, Kommunikationsstärke und selbstsichere Repräsentation;
  2. Hohe soziale Kompetenz und Integrationsfähigkeit;
  3. Ausgeprägte Fähigkeit zur Motivation und zum organisationalen Gestalten, insbesondere in Hinblick auf moderne, effiziente und digital gestützte Aufsichtsprozesse;
  4. Unbescholtenheit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein;
  5. Ausgeprägte Führungsqualifikation, Zielstrebigkeit, rasche Auffassungsgabe, ausgeprägtes strategisches und kritisches Denkvermögen, digitale Kompetenz und besondere Fähigkeit zur Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen;
  6. Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der österreichischen Staatsbürgerschaft und des Nicht-Ausschlusses vom Wahlrecht zum Nationalrat (§ 5 Abs. 4 FMABG).

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 18. Mai 2026 (Datum des Eingangs) an den Bundesminister für Finanzen, Herrn Dr. Markus Marterbauer, p.A. careers.smartrecruiters.com/DeloitteAT/leadership-services. Unsere Beraterinnen von Deloitte Mag. Giovanna Ferraris und Mag. Flora Kuras stehen Ihnen bei Fragen gerne unter +43 1 537 00-2536 zur Verfügung.

Der Bewerber/die Bewerberin hat in seiner/ihrer Bewerbung die Gründe anzuführen, die ihn/sie für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes 1979 in der geltenden Fassung wenden wir uns gleichermaßen an Damen und Herren.

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